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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Dazu gehören:

  • Alle Arten von Entladungslampen (Neonröhren)
  • Energiesparlampen aus Haushaltungen

Dazu gehören nicht:

  • Glühbirnen
  • Halogenlampen

Tipps

  • Die Innenseite dieser Leuchtkörper enthält eine Leuchtstoffschicht aus Quecksilber und anderen Schwermetallen. Ausgediente Leuchtstofflampen sind als Sonderabfall zu entsorgen.
  • Unter folgenden Bezeichnungen sind Leuchtstofflampen im Handel erhältlich: Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Dampflampen.

Wichtig

  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
  • Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.