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Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das Grundstücksverzeichnis einer Gemeinde. Jede Parzelle (Grundstück) und jeder Grundeigentümer resp. jede Grundeigentümerin ist im Liegenschaftskataster aufgrund einer sogenannten Katasteranzeige aufgeführt. Das Liegenschaftskataster hat nicht nur die Aufgabe, die jeweiligen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse auf dem neuesten Stand zu halten, sondern bietet gleichzeitig die Grundlage für die steuermässige Einschätzung von Grund und Boden.

Folgende Voraussetzungen führen zur Anpassung der Katasteranzeige:

  • Eigentumswechsel aufgrund einer Handänderung (Kauf, Erbgang, Schenkung, etc.)

Als Eigentümer resp. Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhalten Sie Katasterauszüge und allgemeine Auskünfte über Ihre Parzelle.

Privatpersonen, die detaillierte Auskünfte über Grundeigentümerschaften oder Dienstbarkeiten einer bestimmten Parzelle in Leibstadt wünschen, wenden sich bitte direkt ans Grundbuchamt Bezirk Baden und Zurzach, Tel. 056 200 09 40. Dieses verfügt über die aktuellsten Daten, und es obliegt ihm eine gewisse Auskunftspflicht.

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