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Vermietung Gemeindelokalitäten

Die Gemeinde stellt Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Gesellschaften folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • von Roll-Saal
  • Bernowa-Halle
  • Kochschule
  • Gruppenunterkunft
  • Schützenstube
  • Festzelt
  • Tisch- und Bankgarnituren
  • Sitzungszimmer OG Gemeindehaus

 

Vorgehensweise

  • evtl. telefonische Voranfrage bei Gemeindekanzlei, ob die Räumlichkeiten am gewünschten Datum noch frei sind.
  • vollständig ausgefülltes Benützungsgesuch auf der Gemeindekanzlei abgeben.
  • Gemeindekanzlei oder Gemeinderat erteilt schriftlich die Bewilligung und verfügt die Benützungsgebühr
     

Die Tarife für die Vermietung der Räumlichkeiten sind aus den jeweiligen Reglementen ersichtlich

Zugehörige Objekte