Einwohnergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Leibstadt wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel findet die Einwohnergemeindeversammlung einmal im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde) statt.
Ortsbürgergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Leibstadt wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel einmal im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde) vorgängig zur Einwohnergemeindeversammlung statt.
| Aufgaben: | Einwohnergemeinde Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Ortsbürgergemeinde Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 7 und 8 des Ortsbürgergesetzes abschliessend aufgezählt. |
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