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Musikkommission

Die Musikkommission verwaltet die Musikschule und erlässt im Rahmen des Reglements und der ihr vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben die für den Schulbetrieb notwendigen Richtlinien.

In ihren Aufgabenbereich fallen insbesondere:

  • Aufstellung des Kursprogrammes auf Antrag des Schulleiters

  • Festsetzung des Unterrichtsangebots

  • Überwachung des Unterrichts und des Schulbetriebs

  • Entscheid über Beschwerden gegen den Leiter und die Lehrkräfte der Musikschule oder gegen deren Anordnungen

  • Aufnahme und Ausschluss von Schülern nach Antrag des Musikschulleiters

  • Rechnungsstellung für erteilte Lektionen

  • Festsetzung der Besoldungen und Kursgelder

  • Aufstellung des Kostenvoranschlages zu Handen des Gemeinderates

  • Berichterstattung an den Gemeinderat nach Ablauf des Schuljahres

Kontakt

Musikkommission
Birkenweg 521
5325 Leibstadt

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