Musikkommission
Die Musikkommission verwaltet die Musikschule und erlässt im Rahmen des Reglements und der ihr vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben die für den Schulbetrieb notwendigen Richtlinien.
In ihren Aufgabenbereich fallen insbesondere:
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Aufstellung des Kursprogrammes auf Antrag des Schulleiters
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Festsetzung des Unterrichtsangebots
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Überwachung des Unterrichts und des Schulbetriebs
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Entscheid über Beschwerden gegen den Leiter und die Lehrkräfte der Musikschule oder gegen deren Anordnungen
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Aufnahme und Ausschluss von Schülern nach Antrag des Musikschulleiters
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Rechnungsstellung für erteilte Lektionen
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Festsetzung der Besoldungen und Kursgelder
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Aufstellung des Kostenvoranschlages zu Handen des Gemeinderates
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Berichterstattung an den Gemeinderat nach Ablauf des Schuljahres
Kontakt
MusikkommissionBirkenweg 521
5325 Leibstadt
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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