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Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Leibstadt wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel findet die Einwohnergemeindeversammlung einmal im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde) statt.

 

Die Ortsbürgergemeinde

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Leibstadt wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel einmal im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde) vorgängig zur Einwohnergemeindeversammlung statt.

Ort

Bernowa-Halle
5325 Leibstadt

Aufgaben

Einwohnergemeinde

Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt.

 

Ortsbürgergemeinde

Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 7 und 8 des Ortsbürgergesetzes abschliessend aufgezählt.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

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Datum Sitzung

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