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Hauskehricht

Die Kehrichtabfuhr findet jeweils am Mittwochmorgen ab 7 Uhr statt. Der Hauskehricht ist erst am Sammeltag an den üblichen Kehrichtabfuhrrouten bereitzustellen. Die Abfälle müssen in den Säcken mit einer Gebührenmarke versehen oder in Containern mit einer entsprechenden Containerplombe entsorgt werden.

Die Gebührenmarken sind im VOLG Leibstadt erhältlich.

Zum Hauskehricht gehört:
  • Brennbarer Kehricht soweit nicht wiederverwendbar oder kompostierbar

Nicht dazu gehört:
  • Alles was entsorgt oder wiederverwendet werden kann

Kehrichtgebühren
  • Gebührenmarke für Kehrichtsack à 17 l: Fr. 1.50
  • Gebührenmarke für Kehrichtsack à 35 l: Fr. 2.90
  • Gebührenmarke für Kehrichtsack à 60 l: Fr. 5.--
  • Gebührenmarke für Kehrichtsack à 110 l: Fr. 7.--
  • Containerplombe bis 800 l: Fr. 64.--

Gebühren
  • Grundgebühr pro Haushaltung Fr. 100.--

Tipps

  • Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
  • Es kann auch Kleinsperrgut mit max. 140/60/60 und max. 25 kg bereitgestellt werden.

Wichtig

  • Kehrichtsäcke erst am Sammeltag bereitstellen!

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtabfuhr