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AHV-Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am 1. Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 – 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das entsprechende Formular können Sie bei unserer Gemeindezweigstelle oder hier beziehen.

Preis

gratis

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