Brandschutzbeauftragter
Neubauten, Umbauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Liegenschaften haben in der Regel Auswirkungen auf den Brandschutz. Im Zuge der Projektierungsarbeiten ist somit auch frühzeitig die Brandschutzfrage zu klären. Nicht in allen Fällen ist dafür eine kantonale Bewilligung erforderlich. Für den kommunalen Brandschutz ist der Brandschutzbeauftragte der Gemeinde Leibstadt zuständig.
Kaminfeger Käser GmbH
Mario Käser
Rebenrain 5
5225 Bözberg
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 056 267 63 40 | bauverwaltung@leibstadt.ch |