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Einbürgerung von Schweizer in Leibstadt

Voraussetzungen zur Einbürgerung in Leibstadt von Schweizer Bürger/Innen

  • Schweizer Bürger/Innen können sich in Leibstadt als Gemeindebürger einbürgern lassen, wenn sie :
  • nicht schwerwiegend mit Strafgesetz in Konflikt geraten sind
  • ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
  • seit mind. 3 Jahren ununterbrochen in Leibstadt wohnhaft sind
  • mit der Einbürgerung nicht Bürger von mehr als 2 Gemeinden sind
 
Vorgehen
  • das Einbürgerungsformular ist auf der Gemeindekanzlei erhältlich
  • Formular mit notwendigen Dokumenten ergänzen
  • vollständiges Gesuch bei Gemeindekanzlei einreichen
  • Gemeinderat prüft das Einbürgerungsgesuch und entscheidet

Preis

max. Fr. 300.--

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