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Subventionen familienergänzende Kinderbetreuung

Seit August 2018 können Erziehende bei der Gemeinde um Subventionen für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten oder bei Tagesfamilien ersuchen. Die Berechtigung zum Bezug von Subventionen wird aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten berechnet. Die Antragsformulare zum Bezug von Subventionen finden Sie untenstehend oder können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das Gesuch ist bei den Sozialen Diensten zur Beurteilung einzureichen.

Zugehörige Objekte

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Kinderbetreuungsreglement_Leibstadt.pdf Download 1 Kinderbetreuungsreglement_Leibstadt.pdf
Subventionsgesuch.pdf Download 2 Subventionsgesuch.pdf
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