Gesuch für das Abrennen eines Feuerwerkes
Das Gesuch muss einen Monat vor der Veranstaltung beim Gemeinderat Leibstadt eintreffen. Die Bewilligung ist gratis.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |