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Gesuch für das Abrennen eines Feuerwerkes

Falls Sie ein Feuerwerk in Leibstadt abbrennen möchten, benötigt dies die Bewilligung des Gemeinderates (§ 24 Abs. 1 Polizeireglement der Gemeinden im Zurzibiet). Mit diesem Formular können Sie das Gesuch für das Abrennen eines Feuerwerkes stellen.



Das Gesuch muss einen Monat vor der Veranstaltung beim Gemeinderat Leibstadt eintreffen. Die Bewilligung ist gratis.

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