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Adressanfrage

Der Einwohnerdienst darf auf Anfrage Personendaten aus dem Einwohnerregister bekanntgeben. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 20.00

Bemerkung

Es gibt keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen!

Unterlagen

Interessennachweis 

Verfahren

Sie erhalten die gewünschte Auskunft per Post an die angegebene Adresse. Es wird Ihnen ein Datenblatt mit den notwendingen Informationen zugestellt, in Beilage einer Gebührenrechnung. 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.