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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates und Ersatzwahl des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Anmeldeverfahren für den 1. Wahlgang vom 20. Oktober 2024

4. Juli 2024

Gemeindeammann Hanspeter Erne hat aus beruflichen Gründen seine Demission eingereicht. Bereits im Mai 2024 hat sich auch Ferdinand Vögele dazu entschieden, aus dem Gemeinderat auszutreten. Er macht private Gründe geltend. Die Gemeindeabteilung hat den Demissionen auf den Zeitpunkt derer Ersetzung zugestimmt. Die Ersatzwahlen wurden auf Sonntag, 20. Oktober 2024 angesetzt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 6. September 2024, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).

WAHLBÜRO LEIBSTADT