Landwirtschaftskommission
Gemäss Verordnung über die Schaffung von Ackerbaustellen und von Landwirtschaftskommissionen in den Gemeinden, vom 15. Juli 1960, hat die Landwirtschaftskommission folgende Aufgaben:
- Die Landwirtschaftskommission vollzieht in ihrer Gemeinde die Massnahmen auf dem Gebiete der Schädlingsbekämpfung und des Pflanzenschutzes sowie der Milchwirtschaft nach den einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Erlassen und den Weisungen der zuständigen Behörden.
- Sie ist verpflichtet, die zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden über das Auftreten ansteckender Pflanzenkrankheiten und von Schädlingen sofort zu benachrichtigen.
- Der Gemeinderat kann ihr noch weitere Aufgaben auf dem Gebiete der Landwirtschaft übertragen, insbesondere sie zu seinen Beratungen in allen Gebieten der Landwirtschaft beiziehen.
- Die Landwirtschaftskommission kann Vertreter von landwirtschaftlichen Fachorganisationen mit beratender Stimme zu ihren Verhandlungen zuziehen.
Kontakt
Landwirtschaftskommission5325 Leibstadt
079 357 32 92 (Erne Hanspeter)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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