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Stiftung Pro Leibstadt

Am 10. April 1975 wurde die Stiftung Pro Leibstadt ins Leben gerufen.

Zweck

Die Stiftung Pro Leibstadt setzt sich die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger, kultureller und sportlicher Bestrebungen für die Dorfgemeinschaft Leibstadt zum Ziel. Dies geschieht insbesondere durch:

  • Mithilfe bei der Finanzierung von Bauten, wie z. Bsp. Jugendhaus, Schwimmbad, Alterssiedlung, Bergferienheim, Dorfmuseum etc.

  • Unterstützung der Bestrebungen der kulturellen und sportlich tätigen Dorfvereine

  • Einrichtung eines Stipendienfonds für Schüler, Lehrlinge und Studenten

  • Förderung kultureller Veranstaltungen in der Gemeinde und der Region

  • Anschaffung von Kunstwerken im öffentlichen Interesse

  • Unterstützung regionaler Anliegen im Interesse der Zweckbestimmung

  • Unterstützung weiterer Ziele, die dem Stiftungscharakter entsprechen

Organe

Stiftungsrat: Die 9 – 15 Mitglieder des Stiftungsrates setzen sich aus unterschiedlichen Vertretern der Gemeinde (Gemeinderat, Gewerbe, Vereine, Kirchen, Schule etc.) zusammen. Sie werden vom Gemeinderat auf die Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Aktuelle Mitgliederliste siehe unten.

Aktuelle Angebote der Stiftung:

Vergünstigte Kino-Eintritte

Gehen Sie doch zu zweit, mit der Familie oder auch wieder mal alleine ins Kino. Die Stiftung Pro Leibstadt hat mit der "Sterk CINE AG" ein Arrangement getroffen, wonach die Bevölkerung von Leibstadt ermässigten Eintritt ins Kino erhält. Bewohnerinnen und Bewohner von Leibstadt können bei der Gemeindekanzlei Wertgutscheine für nur Fr. 10.00 beziehen. Der Gutschein hat einen Gegenwert von Fr. 20.00. Die Wertgutscheine können für Eintritte, Konsumation am Kiosk oder zur Aufladung der Moviecard verwendet werden.

Die Gutscheine können im Kino Trafo Baden und Sterk Baden eingelöst werden.

Stipendienfonds

Die Stiftung Pro Leibstadt gewährt Lehrlingen, Schülern und Studenten auf begründetes Gesuch hin Stipendien. (Details dazu im Reglement). Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit allen erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens am 30. September an die Stiftung geschickt werden. Später eingereichte Formulare können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Stipendien müssen jedes Jahr neu beantragt werden, das heisst, es ist jedes Jahr erneut ein Formular auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die Stiftung wird den Antrag prüfen und sich bei Ihnen melden. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Februar nach Erhalt der Schulbestätigung.

Kontakt

Stiftung Pro Leibstadt
Postfach 2
5325 Leibstadt
stiftungproleibstadt@leibstadt.ch

Personen

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