Adressanfrage
Der Einwohnerdienst darf auf Anfrage Personendaten aus dem Einwohnerregister bekanntgeben. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Preis
CHF 20.00Bemerkung
Es gibt keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen!
Unterlagen
Interessennachweis
Verfahren
Sie erhalten die gewünschte Auskunft per Post an die angegebene Adresse. Es wird Ihnen ein Datenblatt mit den notwendingen Informationen zugestellt, in Beilage einer Gebührenrechnung.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.